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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma printaholics GmbH

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1. Verträge werden durch die Firma printaholics GmbH – nachfolgend auch printaholics genannt – ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen geschlossen. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung in Textform.

2. Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn printaholics ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht.

3. Angebote von printaholics sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Durch Aufgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen. printaholics sendet dem Kunden nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu, die sogleich eine Annahme des Angebotes darstellt.

 

II. Preise

Die im Angebot von printaholics genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Kunden. Bei Verträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Vom Kunden zu zahlende Verpackungs- und Versandkosten sowie Steuern werden entsprechend ausgewiesen.

 

III. Zahlung

1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. In den Online-Shops kann printaholics auch eine Zahlung über Zahlungsdiensteister wie z.B. "sofortüberweisung.de" und "Paypal" ermöglichen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung, sonstige Versandkosten oder Steuern. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer, ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.

Zinsen und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet printaholics nicht, sofern printaholics oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann printaholics Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen printaholics auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Kunde binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gemäß Ziffer II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

6. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

 

IV. Lieferung

1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Kunde ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von printaholics ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf die Bestätigung über den Liefertermin der Textform.

3. Verzögert printaholics die Leistung, so kann der Kunde die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von printaholics zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von printaholics als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Kunde ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von printaholics ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. printaholics steht an den vom Kunden angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

6. printaholics nimmt, im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten, Verpackungen zurück. Der Kunde kann Verpackungen im Betrieb von printaholics zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können printaholics auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Kunden ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Kunde. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb von printaholics, so trägt der Kunde lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb von printaholics entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist printaholics berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von printaholics gegen den Kunden das Eigentum von printaholics. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an printaholics ab. printaholics nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für printaholics bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist printaholics auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung von printaholics beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von printaholics verpflichtet.

2. Bei Be- oder Verarbeitung von printaholics gelieferten und in deren Eigentum stehenden Waren ist printaholics als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist printaholics auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

VI. Beanstandungen, Gewährleistungen

1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist printaholics zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt printaholics dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet printaholics nur bis zur Höhe des Vertragswerts.

7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens printaholics. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. printaholics ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

 

VII. Haftung

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

– bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,

– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von printaholics; insoweit haftet printaholics nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,

– im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden,

– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,

– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

VIII. Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren, mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche, in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware.

 

IX. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Regelung, ausdrücklich und in Textform, vereinbart wurde.

 

X. Archivierung

Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von printaholics nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

 

XI. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung, ausdrücklich und in Textform, vereinbart wurde.

 

XII. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht

Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung des Vertrags die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat printaholics von allen Ansprüchen Dritter, wegen einer solchen Rechtsverletzung, auf erste Anforderung freizustellen.

 

XIII. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das in den Widerrufsinformationen von printaholics beschriebene, gesetzliche Widerrufsrecht zu. Unternehmern wird kein freiwilliges, vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.

 

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von printaholics. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Insoweit verpflichten sich die Vertragsparteien die jeweilige Bestimmung durch eine wirtschaftlich sinnvolle, dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen oder des Vertrags Rechnung tragende Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken verpflichten sich die Vertragsparteien ebenfalls eine wirtschaftlich sinnvolle, dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen oder des Vertrags Rechnung tragende Regelung zu vereinbaren. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 

XV. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

printaholics nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil.

 

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Januar 2019